Garantiert mobil in NRW!
Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person erstattet. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der landesweit einheitlichen Regelung eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein und sorgt dafür, dass alle Fahrgäste des Nahverkehrs mobil mit Garantie sind.
Dank der Mobilitätsgarantie NRW können Sie Verspätungen also ein Schnippchen schlagen. Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen dabei sogar noch mehr Service, als es die bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen vorsehen. Während das Fahrgastrechtegesetz lediglich für Zugverkehre gilt, greift die Mobilitätsgarantie NRW auch bei Bus- und Straßenbahnverkehren. Mehr noch: Das bundesweite Fahrgastrecht greift erst ab einer so genannten "Bagatellgrenze" von 4 Euro, diese Einschränkung gibt es in NRW nicht. Und zu guter Letzt enthält die landesweite Mobilitätsgarantie weniger Ausschlusskriterien als das bundesweite Angebot, so dass Sie mit Ihren Ansprüchen öfter zum Zuge kommen.
Wann gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel und welchem Ticket Sie unterwegs sind.1 Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind:
- Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
- Es gibt keine andere Fahrplanalternative mit Bus und Bahnmzu Ihrem Ziel.
Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.
Für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen
- PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn,
- Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG,
- Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif,
- Firma Pollmann Reisen GmbH und
- Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG
bedient werden, sowie der ÖSPV (Busse und Straßenbahnen) im Stadtgebiet Osnabrück.
Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus Nordrhein-Westfalen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.
Hinweis: Den genauen Wortlaut des Geltungsbereiches finden Sie unter Ziffer 11, Absatz 1 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW.
Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen (Link Verkehrsunternehmen anklicken und dann Reiter Verkehrsverbünde und -gemeinschaften auswählen) ein, das die Verspätung verursacht hat.2
Darüber hinaus erhalten Sie telefonische Auskunft unter der Schlauen Nummer für Bus & Bahn in NRW 0 18 03-50 40 30 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Wichtig
Fügen Sie Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Übrigens
Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten.
Laden Sie sich hier den Flyer zur Mobilitätsgarantie auf Ihren Rechner.
1 Ausnahmen unter www.nahverkehr.nrw.de
2 Sollten Sie die Anschrift des verspäteten Verkehrsunternehmens nicht in Erfahrung bringen können, nimmt auch der zuständige Verkehrsverbund/die zuständige Verkehrsgemeinschaft bzw. DB Regio NRW Ihren Antrag entgegen und leitet diesen weiter. Kreuzen Sie in diesem Fall bitte unbedingt die Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an das zuständige Verkehrsunternehmen an! Wir bitten um Verständnis, dass bei weitergeleiteten Anträgen die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
